wanderauszeit-AGBs

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss
    Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der auf unserer Homepage genannten Reiseausschreibung, den Wichtigen Hinweisen zur Teilnahme an den Wanderreisen und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich, per E-Mail/Internet oder formlos erfolgen. Wir empfehlen für die Anmeldung die Verwendung unseres Formulars. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt durch unsere Annahme Ihrer Anmeldung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf und über die wir Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung informieren. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.
  1. Zahlungsbedingungen
    Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei uns eingegangen sein. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer (BID) und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Bei erteilter Einzugsermächtigung achtet wanderauszeit auf die Einhaltung der Fälligkeiten der Zahlungen, die sich aus dieser Ziffer ergeben. Wird die Banklastschrift aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, nicht rechtzeitig eingelöst, gerät der Reisende in Verzug und wir sind berechtigt, ihm einen (z.B. durch Rücklastschriften) entstandenen Schaden als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso bleibt insoweit die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Dem Kunden steht stets frei nachzuweisen, dass ein solcher Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von wanderauszeit berechneten Höhe entstanden ist.
  1. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
    Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss zusätzlicher Reiseversicherungen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber gemäß § 651h Abs.1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- berechnet. Dieser Betrag wir im Falle einer neuen Buchung für das gleiche Jahr vom Reisepreis abgezogen. Die Höhe der Entschädigung  bei einer Stornierung ab dem 120. tage vor Reisebeginn richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalisierte Entschädigung können wir in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:
  • vom 120. bis 31. Tag vor Abreise 20%
  • vom 30. bis 22. Tag vor Abreise 30%
  • vom 21. bis 15. Tag vor Abreise 50%
  • vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 80%
  • vom 7. Tag vor Abreise bis zum Reisebeginn/Nichtantritt 90%
  • Der Mindest-Stornobetrag ab dem 120. Tag bis Abreisetag beträgt € 100,- pro Person. Darüber hinaus kann der Veranstalter vom Kunden im Falle eines Rücktritts die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
  • Bei Reisen, für die ein Flug vermittelt wurde, wird in jedem Fall eine Stornogebühr in Höhe von 100% fällig, die unter Punkt 3 aufgeführte  Staffelung nach Berechnung  der Tage vor Reiseantritt entfällt.

Es steht dem Teilnehmer stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offensteht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Buchung.

Bis 7 Tage vor Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Keine Entschädigung fällt an, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind in diesem Sinne unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

  1. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
    Leistungsumfang: Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre. Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Preisänderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die Ihnen gewünschte oder auf unserer Homepage ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.

Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von uns unverzüglich über eine Preisänderung in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Diese müssen in Schriftform erfolgen.

  1. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter
    Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl in unseren Unterlagen ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Wir dürfen außerdem vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittgrunds. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
  2. Haftung, Haftungsbeschränkung
    Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.6.1. Flugbuchungen
    Wird im Auftrag des Kunden vom Veranstalter für eine von ihm gebuchte Pauschalreise bei wanderauszeit ein Flug gebucht, handelt es sich hier lediglich um eine Vermittlerleistung ohne Haftung daran und ist nicht Inhalt der Pauschalreise!
  3. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -Verspätung
    Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung, der vermittelnden Agentur oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Reise vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen wie etwa dem Montrealer Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten
    Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Aufenthalt in großer Höhe oder Schwimmen im tiefen Wasser).
  5. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 dazu verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen das/die ausführende/n Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, welche die Flugbeförderungsleistungen wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Dies gilt ebenso bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Auch hier müssen wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die von der EU veröffentlichte Black List für unsichere Fluggesellschaften (Schwarze Liste) finden sie auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban_en.
  6. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
    Wir informieren über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
  7. Verjährung
    Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach § 651i verjähren bei Sach- und Vermögensschäden nach $ 651j in zwei Jahren, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung seiner Kundendaten formlos, z.B. per E-Mail, beantragen.

  1. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von wanderauszeit vereinbart.

  1. Abtretungsverbot
     Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen.
  2. Reiseveranstalter
    wanderauszeit
    Josy Freundt, Am Kutzpfädchen 12, 50769 Köln, Tel. 0221-708 71 68, 0176-6002 92 12, info@wanderauszeit.de
    Ust-IdNr.: Ustd-ID: 23116