Versicherung gleich mit buchen? Das ist oft unnötig.

Reiserücktrittskosten-, Auslandskranken-, Gepäckversicherung: Viele Veranstalter bieten zur Urlaubsbuchung eine oder mehrere Versicherungen an, die mit einem Mausklick oder einer Unterschrift rasch noch dazugekauft werden können. Doch notwendig ist das oft nicht. Im Flugzeug beispielsweise ist das Gepäck über die Airline versichert, bei einem Einbruch im Hotel greift die Hausratversicherung. Überlegenswert sei eine Gepäckversicherung allenfalls für Reisende ohne Hausratversicherung, lautete das Fazit der Zeitschrift „Finanztest“ nach dem Vergleich von 15 Tarifen. Allerdings seien auch dann Bargeld und Kreditkarten oft ebenso vom Schutz ausgeschlossen wie die teure Fotoausrüstung oder elektronische Geräte.

Eine Krankenversicherung für den Urlaub ist dagegen tatsächlich eine sinnvolle Investition, denn die gesetzlichen Versicherungen übernehmen längst nicht alle Behandlungskosten im Ausland. Vor allem außerhalb Europas wird ein Arztbesuch schon mal teuer. Die Auslandskrankenversicherung kann aber unabhängig von der Reisebuchung abgeschlossen und auf den tatsächlichen persönlichen Bedarf abgestimmt werden. So gibt es Jahrespolicen, die mehrere Reisen innerhalb eines Kalenderjahrs abdecken, oder günstige Familientarife. Die Stiftung Warentest vergleicht regelmäßig Preise und Konditionen, der aktuelle Test kann hier kostenpflichtig abgerufen werden.

Ob die Reise mit einer Rücktrittskostenversicherung abgesichert werden sollte, ist schlicht eine Rechenfrage. Was kostet die Stornierung, was kostet die Versicherung? Je teurer der Urlaubstrip, umso eher wird die Versicherung erwägenswert. Allerdings kann auch eine versicherte Reise nur wegen wenigen Gründen abgesagt werden: Dazu gehören meist schwere Erkrankungen, Schaden am Eigentum oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Sinnvoll ist der Schutz nach Einschätzung der Stiftung Warentest vor allem für Frühbucher, Familien mit Kindern und Senioren – damit genug Geld bleibt, um die verpasste Reise später nachzuholen.

Quelle: 26. April 2017, 12:362017-04-26 12:36:34 © SZ.de mit Material von dpa/kaeb/dd